15.01.2025: Die elektronische Patientenakte ePA für gesetzlich und zum Teil auch für privat Versicherte soll kommen.
Unser Kommentar (Stand 17.09.2025)
Derzeit gibt es für die Heilpraktiker mehr Fragen als Antworten. Wollen wir den elektr. Heilberufeausweis (der die Voraussetzung für die aktive Teilnahme an der Telematikstruktur darstellt), der in der ersten Runde nur den verkammerten Medizinern und Apothekern gegeben wird, Pflegeeinrichtungen sollen auch dazu gehören. Es ist Hardware nötig, den die Ärzte in der Regel bereits haben oder ein Vertrag mit einem zertifizierten Anbieter, über den der Zugang zum Server mit den Patientendaten gehen soll.
Wir müssen uns auch entscheiden, ob wir die zentrale Erfassung der Gesundheitsdaten befürworten.
Berücksichtigt werden muss, ob es vor einer Neufassung der Heilpraktikergesetzes mit dann mglw. einer geregelten Ausbildung überhaupt eine Möglichkeit geben wird, in die "Heilberufe-Community" aufgenommen zu werden.
Es ist auch noch nicht klar, wieviele Patienten überhaupt in der ersten Runde der Einführung ab 15.01.2025 widersprechen oder mitmachen. Grundsätzlich können Befunde etc. vom Patienten über seinen Zugang eine App mitgebracht oder unsere Befundung z.B. selber hochgeladen werden.
Zusammen mit Berufsverbänden und Fachgesellschaften beobachten wir die Entwicklung.
Teilen Sie uns gerne Ihre Meinung mit: info@freieheilpraktiker.com
Die Ärzteschaft
Was sagen die Ärztekammern: Telematik und Ärzte
Zitat: "Die Bundesärztekammer setzt sich dafür ein, dass die Telematikinfrastruktur einer Reihe von grundlegenden Kernprinzipien wie z.B. einem angemessenen Datenschutz folgt, die sie von anderen technischen Netzwerken unterscheidet und dadurch der besonderen Sensibilität beim Umgang mit medizinischen Daten Rechnung trägt. Grundsätzlich steht und fällt die Nutzung der Telematikinfrastruktur mit der Akzeptanz bei den Beteiligten. Akzeptanz kann bei Patienten und Ärzten nur durch für sie erkennbaren Nutzen entstehen. Dies umfasst insbesondere den Aspekt der Praktikabilität.
Das sagt ein kritischer Ärzteverband:
Besonders kritisch sieht der ärztliche Berufsverband "Freie Ärzteschaft" die ePA. Die Ärztevereinigung hat am 15.02.2024 eine kritische Stellungnahme zur ePAkte veröffentlicht
Zitat: "Denn bei der ePA würden die Daten nicht mehr in der Verantwortung von Praxen und Kliniken – und unter deren Schweigepflicht – oder in der Hand der Patienten verwaltet, sondern bei IT-Firmen in zentralen Clouds. Nicht einmal ein Prozent der Bürger habe bislang dieses zunächst freiwillige Angebot genutzt, weil auch sie offenbar keinen Benefit sahen." Die ganze Stellungnahme können Sie auf der Website der Ärztevereinigung nachlesen:
https://freie-aerzteschaft.de/pm_16-02-24-fae-elektronische-patientenakte-keine-sicherheit-kein-mehrwert-2/
Die Gematik GmbH
Federführend für den Aufbau und die Durchführung der Telematik-Infrastruktur ist im Auftrag des Gesundheitsministeriums die "Gematik GmbH" aus Berlin. Auf ihrer Website werden die Schritte ausführlich dargestellt. https://www.gematik.de/
Die gesetzlichen Krankenkassen
Derzeit informieren die gesetzlichen Krankenkassen ihre Mitglieder über die Einführung der elektronischen Patientenakte ePA. Die Akte wird in der Regel automatisch angelegt. Versicherte können dem aber widersprechen.
Diese Seite wurde am 19.09.2024 angelegt.